Familiengruppen
Interessierte Fachkräfte für unser Angebot Familiengruppe gesucht...
Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Ihre Fachlichkeit und Erfahrungen auch „zu Hause“ einsetzen und als selbständig Tätige arbeiten zu wollen, eingebettet in einen Kreis von Fachkräften mit regelmäßiger Fachberatung und Fortbildung durch einen erfahrenen Jugendhilfe-Träger, dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
In Niedersachsen gibt es einen noch nicht ausreichend gedeckten Bedarf an Betreuungsplätzen in Profi-Familien.
Von daher ist Ihre Anfrage willkommen, wenn Sie sich dieser Aufgabe widmen wollen.
Das sollten Sie mitbringen:
- Ein positives Menschenbild und pädagogische Grundhaltung
- Ausreichend Platz für bis zu 4 Kinder /Jugendliche in Ihrem Haushalt
- Das Interesse selbständig mit einer angestellten Fachkraft zu arbeiten
- Den Willen, die Ressourcen des Trägers zu nutzen und in Verbindung mit den eigenen Rahmenbedingungen die Umsetzung zu gestalten
- Offenheit für und aktives Interesse an Reflexion und Beratung
- Die formelle Fachlichkeit in Form einer pädagogischen Ausbildung (Fachkraft gem. § 72 SGB VIII) und die für diese Aufgabenstellung nötigen beruflichen Erfahrungen
- Die Bereitschaft, einen Teil Ihres familiären Lebens transparent zu gestalten, z.B. für VSE-Fachberatung, Jugendamt, Heimaufsicht, Eltern, etc.
Zum Verfahren:
Als Inhaber*in einer Familiengruppe sind Sie selbstständig tätig.
Um einen Honorarvertrag mit Ihnen für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder abschließen zu können, müssen wir uns von Ihrer persönlichen Eignung überzeugen. Sie müssen sich positiv für die Zusammenarbeit mit dem VSE und den damit verbundenen Rahmenbedingungen entscheiden.
Das ist für den VSE die Voraussetzung für die Beantragung einer Betriebserlaubnis, damit Sie bis zu 4 Kinder in Ihren Räumen betreuen können.
Die Einstellung geeigneten Fachpersonals liegt in Ihrer Verantwortung, wir werden Sie gern unterstützen.
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen werden wir uns inhaltlich und persönlich verständigen. Wir stellen Ihnen pädagogisch-fachliches und rechtliches Material zur Verfügung, damit Sie sich qualifiziert auf Grundlage Ihrer Bedingungen entscheiden können.
Wenn die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Erklärung nach § 72 SGB VIII, Grundriss der Wohnung oder des Hauses, Versicherungsnachweise) vorliegen, kann die Betriebserlaubnis beantragt werden.
Parallel zu der Erteilung derselben, haben wir ein Profil mit Ihnen erarbeitet, welche Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige auf Grund Ihrer Fachlichkeit und Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten und Alterskonstellationen der eigenen Kinder) gut in Ihrem Haushalt betreut werden können.
In einer gemeinsamen Anbahnungsphase vor einer Aufnahme wird eine gemeinsame Entscheidung getroffen, ob und wann die Aufnahme in Ihren Haushalt erfolgt.
Weitere Informationen unter VSE-Beratungsstelle