Angebot an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahren, die nach eigener Einschätzung und nach Einschätzung der Fachkräfte willens und in der Lage sind, in einer vom Träger VSE bereitgestellten Wohnung zu leben. Der jeweilige Bedarf wird in der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII festgestellt.