Hilfeformen können sein:

In ambulanter und stationärer Form, z.B.

  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Betreuung in VSE-Wohngruppen, Mädchen- und Frauenwohngruppen oder gemischtgeschlechtlich Wohngruppen
  • oder allein in VSE-Einzelwohnungen
  • Clearing
  • Eingliederungshilfe
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Inobhutnahme

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind u.a. die §§ 19, 27 ff. SGB VIII, §§ 34, 35a, 41 SGB VIII und §53f und §67ff SGBXII.

Flexible, individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung und Begleitung bei:

  • Erziehungsfragen
  • Alltagsorganisation
  • Reflexion der aktuellen Lebenssituation und individuellen Lebensplanung
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Wohnungssuche und -anmietung
  • berufliche Orientierung
  • Therapieplatzsuche
  • Koordination anderer Hilfsangebote
  • Krisenintervention

... um zu einem selbständigen Leben beizutragen.

Clearing

Bei komplexen Fragestellungen und Problemlagen bieten wir ein kurzfristiges Clearing durch ein oder ggf. zwei ausgebildete Fachkräfte mit erhöhten Stundenkapazitäten an. Zur Klärung eines adäquaten Angebotes für die Kinder/Jugendliche/Familien.

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Kooperation mit dem Jugendamt

Die Soziale Gruppe ist ein sozialräumliches Angebot nach § 29 SGB VIII. Die Aufnahme erfolgt über ein vereinfachtes Hilfeplanverfahren statt.
Abhängig von individuellen Bedarfslagen ist sie im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit anderen ambulanten Hilfen nach §§ 30, 31, 35 SGB VIII kombinierbar.

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