Hilfeformen können sein:
In ambulanter und stationärer Form, z.B.
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Betreuung in VSE-Wohngruppen, Mädchen- und Frauenwohngruppen oder gemischtgeschlechtlich Wohngruppen
- oder allein in VSE-Einzelwohnungen
- Clearing
- Eingliederungshilfe
- sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Inobhutnahme
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind u.a. die §§ 19, 27 ff. SGB VIII, §§ 34, 35a, 41 SGB VIII und §53f und §67ff SGBXII.
Flexible, individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung und Begleitung bei:
- Erziehungsfragen
- Alltagsorganisation
- Reflexion der aktuellen Lebenssituation und individuellen Lebensplanung
- Umgang mit Ämtern und Behörden
- Wohnungssuche und -anmietung
- berufliche Orientierung
- Therapieplatzsuche
- Koordination anderer Hilfsangebote
- Krisenintervention
... um zu einem selbständigen Leben beizutragen.